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     Hannover, den 19.01.2005

      Kleine Anfrage
      zur mündlichen Beantwortung

     Abgeordnete Heiner Bartling, Volker Brockmann (SPD)

     

    Rohstoffsicherung in Niedersachsen um jeden Preis?

    Rohstoffsicherung ist Teil der Daseinsvorsorge, auch in Niedersachsen. In den letzten Jahren ist es jedoch, angesichts immer neuer Abbauvorhaben insbesondere von Hartgestein, innerhalb der Bevölkerung zu starken Protesten gekommen. Betroffene Bürgerinnen und Bürger sehen zunehmend eine einseitige Belastung durch die Rohstoffsicherung und –gewinnung in ihren Gebieten. Als Beispiel sei hier das Wesergebirge und der Süntel angeführt, wo es allein 11 in Betrieb befindliche Steinbrüche gibt und 8 weitere als Vorsorgegebiete für den Gesteinsabbau gelten.

    Am 11. Dezember 2004 sind aus der Südwand des Steinbruches Steinbergen bei Rinteln ca. 400.000 m3 Felsmasse abgerutscht. In den umliegenden Ortschaften war ein zweimaliges Donnern und Grollen zu hören. Experten bestätigten, dass südlich der Abbruchstelle noch weitere Felsmassen absturzgefährdet seien, auch eine Absturzgefahr im Westen des Gebirges könne nicht ausgeschlossen werden. Der Tagebaubetrieb im Steinbruch wurde zunächst eingestellt. Es erfolgte eine weiträumige Absperrung des Kammbereiches durch eine Wildschutzzaun mit der Beschilderung des Gefahrenbereichs durch „Betreten –Verboten“-Schilder.

    Im Zusammenhang mit den weiteren Sicherungsmaßnahmen – insbesondere die Art und die Kosten – und bezüglich der bestehenden Abbaugenehmigung im Steinbruch Steinbergen stellen sich für die betroffene Bevölkerung eine Reihe von Fragen.

    Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

    1.    Welche Sicherungsmaßnahmen wurden ergriffen, um eine weitere Abrutschung des Berges zu verhindern, welche Maßnahmen werden zukünftig notwendig sein und wer trägt die Kosten für diese Maßnahmen?

    2.   Wie wird angesichts der aktuellen Ereignisse in den Weserbergen sichergestellt, dass vergleichbare Bergrutsche in den übrigen Steinbrüchen nicht erfolgen können?

    3.    Werden sich die aktuellen Ereignisse im Steinbruch Steinbergen auf die Genehmigungspraxis der weiteren 8 Vorsorgegebiete für Gesteinsabbau auswirken haben und wird eine Einschränkung der bereits bestehenden Abbaugenehmigungen geprüft?

     Volker Brockmann, Fraktionsgeschäftsführer,

 

 

Hier die Antwort im Namen der Landesregierung zur Frage 21 aus dem Wirtschaftsministerium im Wortlaut                                                                                                              (erh. am 3.02.05)

    Rohstoffsicherung in Niedersachsen um jeden Preis?

    Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung der Abgeordneten Heiner Bartling und Volker Brockmann (SPD)

    In der Anfrage ist ausgeführt, dass es in der Region Wesergebirge und Süntel insegesamt elf im Betrieb befindliche Steinmbrüche und acht weiterer Vorsorgegebiete für den Gesteinsabbau geben soll. Darüber hinaus werden”immer neue Abbauvorhaben insbesondere bei Hartgestein” angesprochen. Diese Aussagen können von der Landesregierung nicht nachvollzogen werden.

    Im Wesergebirge und Süntel sind insgesamt fünf Steinbrüche genehmigt und in Betrieb (aus Richtung der Landesgrenze nach Osten sind das folgende Steinbrüche: Messingsberg/Steinbergen, Westendorfer Egge/Bernsen, Rohden, Riesenberg/Segelhorst und Mattenberg/Hamelspringe. Alle genannten Steinbrüche sind seit vielen Jahrzehnten in Betrieb. Erweiterungsanträge wurden und werden nur bei Erschöpfung der genehmigten Vorräte von den Unternehmen gestellt. Der Landesregierung liegen keinerlei Informationen darüber vor, dass “immer neue Abbauvorhaben insbesonderer von Hartgestein”, die über die partielle Erweiterung vorhandener Betriebe hinausgehen, beantragt oder geplant sind.

    Sofern mit den “acht Vorsorgegbeieten” die in Raumordnungsplänen festgelegten “Vorsorgegebiete für Rohstoffgewinnung” gemeint sein sollt5en, ist diese Aussage eindeutig unzutreffend. Für die Landkreise Schaumburg und Hameln-Pyrmont liegen aktuelle und gültige Regionale Raumordnungsprogramme vor, in denen keine Vorsorgegebiete für den Gesteinsabbau im Wesergebirge und Süntel ausgewiesen sind. Darüber hinaus gibt es im gesamten dortigen Bereich der Weserberge keine weiteren Festlegungen für Vorsorgegebiete für die Rohstoffgewinnung (Gesteinsabbau)

    Nach Auffassung der Landesregierung führen ein fahrlässiger Umgang mit Fakten und übertriebene und unsachliche Darstellungen letztendlich zu einer Emotionalisierung, die bei der Durchsetzung tragfähiger und akzeptierter Lösungen im Bereich der Rohstoffsicherung nicht hilfreich ist.

    Für die niedersächsische Rohstoffwirtschaft hat das Wesergebirge - so wie auch andere Regionen des Landes - eine unzweifelhaft wichtige Rolle. Eine besondere, landesweite Bedeutung hat hier die Gewinnung von Naturstein. Für die Mehrzahl der dortigen Abbaubetriebe ist in wenigen Jahren mit einem vollständigen Abbau der genehmigten Reserven zu rechnen, hier seien insbesondere die Steinbrüche Westendorfer Egge und Rohden genannt, in denen nur noch ein “Restabbau” betrieben wird. Raumordnerische Festlegungen zur Rohstoffsicherung, die bislang noch nicht genutzte Lagerstätten für einen Abbau in Zukunft sichern würden, bestehen im Wesergebirge nicht. Von der Festlegung eines Vorranggebiets zur Rohstoffgewinnung im Dachtelfeld/ Süntel durch das Landes-Raumordnungsprogramm ist im Jahr 2002 ausdrücklich abgesehen worden. Insofern ist bei diesen Voraussetzungen zukünftig mit einem deutlichen Rückgang - und nicht mit einer Zunahme - der Abbautätigkeit im Wesergebirge zu rechnen.

    Wie auch in der Anfrage dargestellt, ist in den vergangenen Jahren im Bereich des Wesergebirges und des Süntel ein starker Konflikt zwischen den Zielen der Rohstoffsicherung und den Interessen an der Bewahrung der Natur, der Wohnumfeldqualität und der Heimat deutlich geworden und entsprechend artikuliert worden. Für die Landesregierung war dies Anlass für die Initiierung eines “Rohstoff-Forums”, das im Sommer 2004 vom Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eingeleitet worden ist. Am “Rohstoff-Forum” sind die kommunalen Spitzenverbände, die Landtagsfraktionen, Wirtschafts- und Umweltverbände, Sachverständige und die betroffenen Ressorts beteiligt. Einbezogen ist auch die “Aktionsgemeinschaft Weserbergland”, die sich bereits mit einer umfangreichen Stellungnahme eingebracht hat.

    Bei dem Unglück am Messingsberg handelt es sich um einen Böschungsrutsch in einem Steinbruch von bisher unbekanntem Ausmaß. Die Ursachen werden derzeit umfassend untersucht; das Betreiberunternehmen informiert die Öffentlichkeit jeweils zeitnah bei Vorliegen neuer Erkenntnisse. So wurden erste Ergebnisse eines Gutachtens bereits am 10. und 11. Januar 2005 einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt.

    Zur Historie: Der Steinbruch ist eine genehmigungsbedürftige Anlage im Sinne des Bundes -immissionsschutzgesetzes (BImSchG); die nach damaligem Recht erforderliche Bodenabbaugenehmigung wurde am 02.12.1976 vom Landkreis erteilt. Nunmehr ist das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt (GAA) Hildesheim zuständige Aufsichtsbehörde nach Immissions- und Arbeitsschutzrecht.

    Die Standsicherheit der Südwand des Steinbruchs wurde im Jahr 1999 in einem von dem Betreiberunternehmen in Auftrag gegebenen Gutachten eigehend untersucht. In diesem Gutachten, das der Landkreis Schaumburg, das Katasteramt Rinteln, die Fürstliche Hofkammer Bückeburg (Forstamt), das Niedersächsische Landesamt für Bodenforschung und das GAA Hildesheim zur Kenntnis erhielten, wurde die Abbauwand in 1. akut, 2. latent und 3. nicht rutschungsgefährdete Bereiche eingestuft. Zur Sicherung des als rutschungsgefährdet beurteilten Gebirgsbereichs wurde empfohlen, verschiedenen Teilsprengungen durchzuführen und das Schuttmaterial als Widerlager am Wandfuß zu belassen. Diese Maßnahme, die im fortschreitenden Abbaubetrieb auch erfolgen sollte, wurde in Verbindung mit einem spezifischen Mess- und Überwachungssystem als geeignet und ausreichend angesehen, um künftige Gesteinsabrutschungen zu verhindern.

    Nach einer entsprechendn Änderung der Bodenabbaugenehmigungen durch den Landkreis Schaumburg ordnete das GAA Hildesheim die Vorsprengungen sowie begleitende Messungen an und ließ diese Maßnahmen in den Jahren 2000 und 20001 von dem Betreiberunternehmen in dem als “akut rutschungsgefährdet” eingestuften Bereich des westlichen Teils der Südwand durchführen. Ausweislich des maßgeblichen Eräuterungsberichts waren im Zuge des fortschreitenden Abbaus in östlicher Richtung drei weitere Vorsprengungen vorgesehen; die nächste Vorsprengung sollte im Jahr 2005 erfolgen. Als begleitende Maßnahmen und zu Konmtrollzwecken wurden regelmäßige Bewegungsmessungen vorgeschlagen und auch durchgeführt.

    Zur gegenwärtigen Situation: Der Bergrutsch hat sich nunmehr genau in dem Bereich ereignet, in dem die Vorsprengungen in diesem Jahr erfolgen sollten. Bereits wenige Tage nach Schadenseintritt wurde der international anerkannte Experte Prof. Dr. E. Krauter (geo-international, Vorsirtzender der Forschungsstelle Rutschungen an der Jahannes Gutenberg-Universität Mainz und Sachverständiger für Geotechnik des Eisenbahn-Bundesamtes) mit der Begutachtung beauftragt.

    Der Gutachter stellt fest, dass das Gefährdungspotenzial durch Felsrutschungen, Kipp- und Sturzbewegungen im Bereich der Abbausüdwand in den vorangegangenen Gutachten unterschätzt worden sei. Die dort empfohlenen Sicherungs- und Kontrollmaßnahmen seien nicht ausreichend gewesen. Durch die “Teilsprengungen” sei vielmehr die seitliche Einspannung durch die unmittelbar anschließenden Abbauwände reduziert worden, was letztlich zum weiteren Stabilitätsverlust in diesen Felsbereichen geführt habe.

    In diesem Zusammenhang weist Prof. Krauter ausdrücklich darauf hin, dass weder das Unternehmen noch die Aufsichtsbehörde das tatsächliche Gefährdungspotenzial hätten erkennen können, so dass auch keine Notwendigkeit zu besonderen bzw. zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen bestanden habe. Auch für etwaige Änderungen der Abbaumethode habe es keinen sichtbaren Anlass gegeben.

    Der Gutachter führt weiter aus, dass das Unternehmen die Empfehlungen über erforderliche Sicherungsmaßnahmen, Absprengungen in Verbindung mit Vorschüttungen sowie einer episodischen Kontrolle von Bewegungen durch Messbrücken im Bereich von Spalten und durch Messpunkte ordnungsgemäß umgesetzt habe. Nach den Messergebnissen habe man im Beobachtungsbereich gegenwärtig nicht mit einer Felsrutschung rechnen müssen.

    Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen im Namen der Landesregierung wie folgt:

    Zu 1:  Nach den Eregbenissen des ersten Teils des Gutachtens von Prof. Krauter gibt es nach den bereits gerutschten Blöcken (Block 1 + 2) derzeit noch zwei Felsblöcke, die als akut tutschungsgefährdet, d.h. mit einer hohen Wahrscheinlichkeit des Abrutschens in den Steinbruch, einzustufen sind. Es handelt sich um einen Block unmittelbar hinter den bereits gerutschten Blöcken (Block 3) sowie einen Block, der unmittelbar östlich an die gerutschten Blöcke (Block 4) anschließt. Block 3 wird durch die Geröllmassen der Blöcke 1 + 2 nach einigen Metern gespbremst. Block 4 könnte neben den bereits gerutschten Blöcken in den Steinbruch rutschen.

    Um weitere Rutschungen und damit eine Gefährdung von Personen und eine weitere nachhaltige Veränderung des Landschaftsbildes zu verhindern werden folgende konkrete Sicherungsmaßnahmen erwogen

    a.)  Permante Überwachung und Messung der Bewegungen (Monitoring),
    b.)  Installation eines Frühwarnsystems und
    c.) Maßnahmen zur Abstützung des bestehenden Südhangs (insbesondere durch stabile Vorschüttungen).

    Als Sofortmaßnahme wird derzeit vom Betreiberunternehmen - auf dessen Kosten - in Absprache mit den zuständigen Behörden ein Kontroll- und Frühwarnsystem für ein permanentes Monitoring installiert. Dieses System dient zum einen der Arbeitssicherheit im Steinbruchbetrieb, zum anderen der Sicherheit der Mannschaften, die die Sicherungsmaßnahmen durchführen. Gleichzeitig bietet es auch einen Schutz für Fußgänger auf dem Kammweg bei unerwarteten Spaltenöffnungen. Auch die Wirksamkeit der empfohlenen Absprengungen und Vorschüttungen kann damit überprüft wer5den.

    Anwohner sind im Gefährdungsbereich nicht ansässig und für die Ortschaften im Süden des Messingsberges bestehen aufgrund der geologischen Gegebenheiten keine Gefahren. Die unmittelbar nach dem Bergrutsch eingerichtete Absperrung und sonstige Absicherungen erfolgten gleichfalls auf Kosten des Betreiberunternehmens.

    Für die zukünftige Sicherung des Südhangs sind nach Ansicht von Prof. Krauter stabile Vorschüttungen , die einen anderen Aufbau aufweisen als die bisherigen - wobei hier nochmals betont wird, dass der Bereich gerutscht ist, in dem die Vorschüttungen noch nicht erfolgt waren - ausreichend. Ein Abtragen des Bergkamms würde 100%ige Sicherheit bedeuten, dies wird allerdings hier zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erwogen. Da das Betreiberunternehmen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetzes u . a. die Pflichten hat, die Anlage so zu errichten und zu berteiben, dass Gefahren für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft nicht hervorgerufen werden können und Vorsorge gegen solche Gefahren getroffen wird, werden die Kosten für die Vorschüttungen - ebenso wie die Kosten der bisherigen Vorschüttungen - von dem Betreiberunternehmen getragen.

    Zu 2:   Als präventive Maßnahme beabsichtigt das Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim als zuständige Behörde für die Aufsichtsbezirk gelegenen in Betrieb befindlichen Steinbrüche mit vergleichbaren geologischen Verhältnissen neue Überprüfungen bezüglich der Standsicherheit der Abbauwände und des Gefährdungspotenzials vorzunehmen. Bei konkreten Hinweisen auf Bergbewegungen werden geeignete Sicherungsmaßnahmen veranlasst. Bei den zu ergreifenden Maßnahmen muss den Umständen des Einzelfalls Rechnung getragen werden.

    Zu 3:   Wie oben bereits näher ausgeführt gibt es in den für dieses Gebiet geltenden Raumordnungsprogrammen keine Vorsorgeggebiete für die Rohstoffgewinnung(Gersteinsabbau). Anträge auf Genehmigung außerhalb der festgesetzten Vorranggebiete im Bereich der bereits bestehenden Steinbrüche, liegen der Landesregierung nach derzeitigem Kenntnisstand nicht vor. Grundsätzlich werden Anträge nach dem geltenden, gesetzlich vorgesehenen Verfahren beschieden. Das bedeutet konkret, dass eine Genehmigung nur erteilt wird, wenn nach ingenieurgeologisch-geotechnischen Gutachten durch den Gesteinsabbau keine Bergrutschungen verursacht werden und ein gefahrloser Abbaubetrieb gesichert ist.

    Hinsichtlich der Frage, ob sich Einschränkungen der bestehenden Abbaugenehmigungen ergeben, liegen noch zu wenig fundierte Kenntnisse vor. Zum jetzigen Zeitpunkt kann daher nur ausgeführt werden, dass der jetzt eingeschaltete Gutachter Prof. Krauter auch beauftragt wurde, für die genehmigten Flächen im Norden und Osten des Steinbruchs Messingsberg eine erneute Gefährdungseinschätzung vorzunehmen und ggf. Schutzmaßnahmen vorzuschlagen. Nach Vorliegen der Ergebnisse wird die zuständige Behörde über das weitere Vorgehen entscheiden.

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