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  •  Zum Kommentar der Schaumburger Zeitung zur Abstimmung : “Schamlos, Herr Crombach”
  • Kreistag gibt die Kameshügel zum Abbau frei

    Deutliche Mehrheit für Teillöschung des Landschaftsschutzgebietes / Grüne und WGS dagegen

    Landkreis (wer). Mit der Mehrheit der großen Fraktionen SPD/FDP und CDU hat der Kreistag gestern die Teillöschung des Landschaftsschutzgebietes "Lipper Bergland" beschlossen und damit den Weg für weiteren Kiesabbau frei gemacht. Die Bodenabbaugenehmigung für das Kieswerk Reese, das um 30 Hektar erweitern will, ist jetzt nur noch eine Formalie.

    Kreisdezernentin Ursula Krahtz wies erneut darauf hin, dass die Abwägung zwischen Naturschutz und Rohstoffgewinnung bereits im Landesraumordnungsprogramm erfolgt sei. "Ohne wesentliche neue Gesichtspunkte" habe die Stadt Rinteln ihre Position geändert. Dass jetzt so getan werde, die rechtlichen Festlegungen seien "Schall und Rauch", sei "nicht mehr so ganz nachvollziehbar".

    Ewald Waltemathe (SPD), Vorsitzender des Umweltausschusses, verteidigte das Votum des Gremiums: "Wir können uns rechtlichen Zwängen nicht entziehen."

    Für die CDU bezeichnete Fraktionschef Joachim Gutsche die Diskussion als "emotional und von außen gesteuert". Gutsche berichtete über einen Anruf bei der Stadt Rinteln: "Ich dachte, rufste mal an - das Gespräch war verheerend." Nicht die Sach-, nur die Stimmungslage habe sich geändert, meinte Gutsche.

    Günther Maack (CDU) aus Rinteln erklärte, es sei schade um jeden Hügel, aber die Volkswirtschaft benötige Rohstoffe. Maack versuchte Verständnis für das durch den Bergrutsch "sensibilisierte Bewusstsein" in Rinteln zu wecken (obgleich der Messingsberg deutlich nach der Ratsresolution zu Reese abgerutscht ist) und sprach gleichzeitig von einer "Pressekampagne gegen das Vorhaben". Dr. Egon Crombach (SPD) aus Rinteln kritisierte "Kommunalpolitiker aus Rinteln", die bezweifelten, dass ordnungsgemäß abgewogen worden sei: "Das entbehrt jeder Grundlage." Bedenklich sei die Position von Schaumburgs SPD-Chef Heiner Bartling, der über die Rechtslage hinweg rein politisch entscheiden wolle. "Es ist viel populärer, sich für den Erhalt der Natur auszusprechen, aber dieses ist keine politische Auseinandersetzung", kritisierte Crombach sehr heftig eine "Verselbstständigung der Politik".

    Gegen die Teillöschung votierten drei WGS- und zwei Grünen-Vertreter, Dagmar König (CDU) enthielt sich der Stimme. Siegbert Held (WGS) bezeichnete das Verfahren als "Farce", weil es die anfangs betonte "Ergebnisoffenheit" nun nicht mehr gebe. Die Fakten hätten sich durchaus geändert, widersprach Held seinen Vorrednern: Die Firma Braas habe ihren Standort geschwächt und brauche den Sand aus den Kameshügeln nicht mehr. Außerdem gebe es ein Überangebot an Sand, ein erheblicher Teil aus Niedersachsen werde in die Niederlande exportiert. Schaumburger Zeitung, 06.07.2005 Der Kommentar hier

 

Kies im Wald:  Informationsseite der Aktionsgemeinschaft Weserbergland über die Kames-Hügel:

 

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    Kreisverwaltung verteidigt Verhalten des Ausschusses

    Antwort auf Leserbriefe: "An Recht und Gesetz gebunden" / Seitenhieb gegen Rinteln: "Öffentlichkeitswirksame Gründe"

    Landkreis (wer). Mit persönlichen Antwortschreiben reagiert der Landkreis auf Kritik von Leserbrief-Autoren zum Verhalten des Kreisumweltausschusses im Genehmigungsverfahren für das Kieswerk Reese. In den zweiseitigen Briefen wiederholt die Kreisverwaltung ihre Rechtsposition, nach der es keinen politischen Entscheidungsspielraum gebe und die Abbaugenehmigung wegen der Bindewirkung raumordnerischer Festlegungen erteilt werden müsse. Auch die Mitglieder des Umweltausschusses seien "an Recht und Gesetz gebunden", verteidigt die Kreisverwaltung das Votum des Ausschusses.

    Die Kritik in der Leserbriefspalte hatte sich allerdings auch an der Art der Diskussion entzündet, die überwiegend entlang der Konfliktlinie Rinteln-Landkreis und kaum in der Sache geführt worden war. Hier suggeriert eines der Antwortschreiben des Landkreises, dass die Mitglieder des Rintelner Rates sich bei ihrer Neupositionierung nicht an Sachargumenten orientiert hätten, sondern auf Außenwirkung bedacht gewesen wären. Wörtlich heißt es: "Wenn die Stadt Rinteln und die Mitglieder verschiedener örtlicher Gremien [...] nunmehr ihre Meinung geändert haben (aus welchen öffentlichkeitswirksamen Gründen auch immer), dann kann man dies zur Kenntnis nehmen, es ändert aber nichts an den geschaffenen rechtlichen und tatsächlichen Fakten."

    Zur Stützung der eigenen Rechtsauffassung zitiert der Landkreis ein aktuelles Schreiben des Umweltministeriums, in dem festgestellt wird, dass die Festlegungen im Landesraumordnungsprogramm "als abgestimmt mit anderen konkurrierenden Nutzungsbelangen wie z.B. örtlich vorhandenen Landschaftsschutzgebieten" gelten. Es sei "unzweifelhaft", dass eine Befreiung von der Schutzverordnung oder eine Teiländerung vorzunehmen sei.

    Die von der Stadt Rinteln vorgebrachtenöffentlichen Belange seien "offenbar" schon im Rahmen der raumordnerischen Festlegungen abgewogen worden. Das Ministerium stützt sich in dieser - für das Verfahren juristisch entscheidenden - Bewertung wohl auf die Einschätzung des Landkreises, der die Argumente der Stadt als nicht neu und damit als rechtlich nicht relevant eingestuft hat. Schaumburger Zeitung, 01.07.2005

 

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    "Soll sich Rinteln auch noch beschimpfen lassen?"

    Stadt hält Klageoption gegen Landkreis aufrecht

    Rinteln/Landkreis (wer). Die Stadt hält sich die Option einer Klage gegen den Landkreis weiter offen. Nach Vorliegen der Entscheidung zum Kiesabbau in den Kameshügeln soll der Rat über eine Klage gegen das durch den Landkreis ersetzte gemeindliche Einvernehmen entscheiden - das beschloss eine große Mehrheit des Rates bei nur dreiGegenstimmen und vier Enthaltungen.

    WGS-Ratsherr Gert Armin Neuhäuser begründete den auf Initiative der Wählergemeinschaft gefassten Beschluss mit dem "völligen Ignorieren des Rintelner Ratsbeschlusses zum Bodenabbau" durch den Landkreis. "Wir müssen uns die Frage stellen, ob wir dies kommentarlos so hinnehmen und uns obendrein noch beschimpfen lassen wollen." Neuhäuser spielte damit auf die Äußerungen von Mitgliedern des Kreisumweltausschusses an, die ihr Unverständnis über die Rintelner Position geäußert und laut über eine zu starke Förderung der südlichen Kreisregion nachgedacht hatten.

    "Diese Abwägung nehmen wir so nicht hin", richtete sich Neuhäuser an den Kreistag, der die Erweiterung des Kieswerks Reese am Dienstag voraussichtlich mit großer Mehrheit beschließen wird.  Schaumburger Zeitung, 02.07.2005

 

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    Schöttelndreier: Votum der Stadt ist wichtig

    Landrat nimmt Stellung zum Reese-Antrag / Keine Bindung durch Raumordnungsprogramm

    Rinteln/Landkreis (wer). Bei der Entscheidung über die Erweiterung des Kiesabbaus im Möllenbecker Wald misst Landrat Heinz-Gerhard Schöttelndreier dem Votum der Stadt Rinteln maßgebliches Gewicht bei. „Wenn die Argumente treffend sind, wird die Stellungnahme der Stadt eine entscheidende Rolle spielen“, sagt Schöttelndreier.

    Fest steht mittlerweile die Form des Verfahrens: Die Frage, ob das Kieswerk Reese im Landschaftsschutzgebiet „Lipper Bergland“ expandieren darf oder nicht, wird durch ein Teillöschungsverfahren im Kreistag entschieden. Eine Befreiung von den Schutzbestimmungen – wie noch vor zwei Wochen als alternatives Verfahren erwogen – kommt nicht mehr in Betracht. Damit widerspricht der Landkreis der im Jahr 2000 vom Land vertretenen Auffassung, nach der eine Ausnahmegenehmigung ausreiche. Wert legt die Kreisverwaltung auf die Feststellung, dass aber auch in diesem Fall der Kreistag beteiligt worden wäre.

    Auch in einem zweiten Punkt sorgt der Landrat für Klarheit: Die Ausweisung des Erweiterungsgebietes als Rohstofffläche im Regionalen Raumordnungsprogramm, das der Landkreis nach den Vorgaben des Landesraumordnungsprogrammes aufgestellt hat, habe keine bindende Wirkung für den Umgang mit dem Landschaftsschutzgebiet. Schöttelndreier: „Die Entscheidung über das Landschaftsschutzgebiet steht auf einem ganz anderen Blatt.“

    Offen lässt Schöttelndreier, ob der Kreistag bereits über die Einleitung eines Teillöschungsverfahrens entscheidet oder erst am Ende eines solchen Verfahrens beteiligt wird. In der Vergangenheit wurden Fragen des Gesteinsabbaus in Schutzgebieten meist durch ein Votum über eine Verfahrenseinleitung entschieden – stieß das Projekt auf Ablehnung, wurde auf die Aufnahme eines Verfahren von vornherein verzichtet.

    Mit einer derartig schnellen Entscheidung tut sich die Kreisverwaltung aber schwer. Immerhin waren sich die beteiligten Behörden über einige Jahre einig, dass eine Erweiterung möglich sei. Erst der starke politische Gegenwind der letzten Wochen hat diesen Konsens aufgebrochen – und auch im Kreishaus für neue Sensibilität gesorgt.

    In einer Presseerklärung betont der Landkreis, dass der Behördenkonsens von 2000 keine Vorentscheidung bedeute. Einvernehmen sei damals nur in der Hinsicht hergestellt worden, die Erweiterung zu „prüfen“. Der Antrag des Kieswerks werde nun „ergebnisoffen“ bearbeitet.

    Antragsteller Wilhelm Reese geht hingegen davon aus, dass eine Genehmigung nur noch Formsache sei. Bei einem Besuch des CDU-Landtagsabgeordneten Joachim Runkel am Donnerstag erklärte der Kies-Unternehmer, über die Teillöschung sei längst entschieden worden – was der Landkreis dementiert.

    Neue Post hat der Landkreis von SPD-Ratsherr Gert Armin Neuhäuser erhalten: Aus rechtlichen Gründen zieht Neuhäuser seine Äußerung, die Firma Braas werde am Standort Rinteln über die nächsten drei Jahre hinaus nicht festhalten, zurück. Er bittet die Kreistagsmitglieder, diese Aussage nicht zu berücksichtigen – im Gegensatz zu seinen landschaftsschutzrechtlichen Bedenken.  Schaumburger Zeitung, 14.08.2004

 

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    Landkreis leitet Verfahren ein

    „Ergebnisoffene“ Prüfung der Kieswerk-Erweiterung im Schutzgebiet

    Landkreis/Rinteln (wer). Der Landkreis hat ein Verfahren zur Teillöschung des Landschaftsschutzgebietes „Lipper Bergland“ eingeleitet. Die Genehmigungsbehörde reagiert damit auf einen Antrag des Kieswerks Reese, das in dem Schutzgebiet zwischen Krankenhagen und Möllenbeck seine Abbaufläche um 30 Hektar erweitern möchte (wir berichteten). Wie Landkreis-Sprecher Klaus Heimann betont, werde das Verfahren „ergebnisoffen“ durchgeführt.

    Der Kreisausschuss hat sich auf seiner letzten Sitzung einstimmig für die Einleitung eines Verfahrens ausgesprochen. Am Ende des Verfahrens, an dem Verbände und Institutionen beteiligt werden, könnte sowohl die Teillöschung als auch die Ablehnung einer solchen stehen. In jedem Fall wird – wahrscheinlich aber erst im nächsten Jahr – der Kreistag über diese Frage entscheiden.

    Das Kieswerk Reese fordert eine Ausnahmegenehmigung von den Vorschriften des Schutzgebietes, die ein Verfahren zur Teillöschung überflüssig machen würde. Laut Reese habe die notwendige Abwägung bereits bei der Novellierung der Raumordnungsprogramme stattgefunden. „Das sehen wir anders“, sagt Klaus Heimann. Eine Prüfung des konkreten Einzelfalls, wie sie von der Raumordnung nicht geleistet werde, sei unumgänglich.

    Die Maximalforderung der Rintelner SPD, wie bei anderen unerwünschten Gesteinsabbauprojekten von vornherein von einem Verfahren abzusehen, hat der Landkreis damit allerdings nicht erfüllt. Anders als etwa beim Abbauantrag der Firma Dubbert, die im selben Landschaftschutzgebiet nach Kies baggern wollte, wird im Fall Reese ein Teillöschungs-Verfahren eingeleitet.

    Offiziell um Stellungnahme gebeten wird dabei auch die Stadt Rinteln. Deren Votum allerdings ist vorgezeichnet: Mit einer Petition gegen neuen Kiesabbau und die Teillöschung des Schutzgebietes hatte sich der Rat am 23. September festgelegt. Schaumburger Zeitung, 05.11.2004

 

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    Kreisverwaltung will Reese-Abbau genehmigen

    Vorlage für den Kreisumweltausschuss: Ermessensspielraum bei Erweiterung "auf Null" reduziert

    Landkreis/Rinteln (wer). Die Kreisverwaltung will den geplanten Abbau des Kieswerks Reese im Möllenbecker Wald in vollem Umfang genehmigen. In der Vorlage für den Kreisumweltausschuss, der am Mittwoch in Möllenbeck tagt, wird die Erweiterung um 30 Hektar vor allem aus rechtlichen Gründen befürwortet. Im Widerspruch zu früheren Bewertungen stellt sich die Kreisverwaltung auf den Standpunkt, dass die raumordnerischen Vorgaben eine Befreiung vom Landschaftsschutz erzwingen.

    Damit geht der Landkreis auf Gegenkurs zur Stadt Rinteln, die in einer Resolution und einer Stellungnahme gleich zweimal gegen den Abbau votiert und sich für ein Naturschutzgebiet auf der beantragten Abbaufläche ausgesprochen hat. Resolution und Naturschutz-Forderung werden in der Vorlage nicht erwähnt. Die Chronologie zum "bisherigen Verfahrensablauf" endet bei der Aufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms im Jahr 2003, das die Erweiterungsfläche damals noch mit Zustimmung der Stadt aufgenommen hatte.

    Die Kreisverwaltung stützt ihre Beschlussempfehlung vor allem auf einen Runderlass des Umweltministeriums, nach dem über Fragen des Landschaftsschutzes bereits im Landesraumordnungsprogramm (LROP) entschieden worden sei und einem Abbauvorhaben "nur noch konkrete Belange entgegen gehalten werden können, die bei der Aufstellung des LROP noch nicht bekannt waren".

    Diese Messlatte legt die Verwaltung auch an die im Anhang aufgelistete Stellungnahme der Stadt im Beteiligungsverfahren an. Die aus Rinteln vorgebrachten Einwände, vor allem gegen die Natur- und Landschaftszerstörung, werden nicht übernommen. Das von der Stadt versagte Einvernehmen sei unrechtmäßig, weil die Argumente nicht neu seien. Auch die Feststellung der Stadt, die vorgebrachten Einwände (etwa zur fehlenden Untersuchung der Standfestigkeit der verbleibenden "Waldkulisse") seien bisher "nicht hinreichend abgewogen worden", weist die Kreisverwaltung mit gleicher Begründung zurück. Im Verfahren hätten sich "keine wesentlichen neuen Gesichtspunkte oder Änderungen der Sachlage" ergeben, was den Ermessensspielraum "auf Null" reduziere und bei einer ablehnenden Entscheidung Schadensersatzansprüche auslösen könnte, bilanziert die Verwaltung.

    Sie korrigiert damit auch die eigene mehrfach geäußerte Rechtsauffassung. Landrat Heinz-Gerhard Schöttelndreier hatte im August vorigen Jahres erklärt, dass die raumplanerische Ausweisung des Erweiterungsgebietes keine bindende Wirkung für den Umgang mit dem Landschaftsschutzgebiet entfalte.

    Neben der Stadt haben sich noch zahlreiche andere Behörden und Verbände im Beteiligungsverfahren gegen den Abbau ausgesprochen. Ablehnende Stellungnahmen kamen unter anderem von der Gemeinde Extertal, dem Kreis Lippe, dem SPD-Ortsverein Krankenhagen/Volksen, dem Naturschutzbund, dem Landesverband der Gebirgs- und Wandervereine, dem Niedersächsischen Heimatbund und der Aktionsgemeinschaft Weserbergland. Für den Abbau plädierten unter anderem die IHK und das Landesamt für Bodenforschung.

    Der Naturschutzbund Niedersachsen kritisiert die "Schädigung des Gesamtgebietes im Hinblick auf Artenvielfalt, Struktur und Landschaftsbild", die Krankenhäger SPD prangert die "unwiederbringliche Zerstörung des Landschaftsbildes" an. Dagegen klingt die Sprache der Kreisverwaltung anders: Sie beschreibt den Abbau als "Umgestaltung" und "Neugestaltung der Landschaft". Schaumburger Zeitung, 10.06.2005