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Leserbrief:
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Zum Thema:”Weserberge als Rohstofflager” erschienen in der SZ am 12.02.2002
Laienhafter Tipp Kürzlich las ich in der Schaumburger Zeitung, dass es Verwaltungsgerichtsurteile gibt, die für die Installation einer Mobilfunkantenne auf einem Kirchturm allein wegen einer “Nutzungsänderung” eine Baugenehmigung vorschreibt. Obwohl, wie ich gelesen habe, die geplante Installation einer Mobilfunk-Sendeanlage auf dem Turm von St.Nikolai große Emotionen hervorgerufen hat, ist die mit Mobilfunkantenne möglicherweise verbundene Umweltbelastung überhaupt nicht mit dem Schaden zu vergleichen, der durch zusätzlichen Gesteinsabbau in den Weserbergen entstehen würde. Wo ist das Umweltbewusstsein der Landesbehörden, die solche Planungen überhaupt zulässt und wo sind unsere ausgebufften Juristen, die diesem verbrecherischen Tun durch höchste Gerichte Einhalt zu bieten vermöchten? Ein vielleicht laienhafter Tipp: Gesteinsabbau aus einem intakten Berg ist schließlich auch eine Nutzungsänderung, oder?Wolfgang Hassenpflug, Rinteln
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