|
Fauna-Flora-Habitat - FFH Aktuelles 2009: FFH-Meldungen Deutschland EU weit nur Mittelmass Was ist das eigentlich? Die Europäische Gemeinschaft hat im Mai 1992 die
Mit ihr verpflichten sich die Mitgliedstaaten, bestimmte Gebiete unter Schutz zu stellen, mit dem vorrangigen Ziel die in Europa vorhandene Vielfalt, die betreffenden Tier- und Pflanzenarten und Lebensräume zu erhalten und zu bewahren. Man strebt an, ein zusammenhängendes ökologisches Netz von Schutzgebieten aufzubauen.Hierfür findet ein gemeinschaftsweites –gegenwärtig noch nicht abgeschlossenen- Auswahlverfahren statt.Solange dieses zu bildende Schutzgebietsnetz „Natura 2000“ noch nicht ausgewiesen ist, bereits heute steht fest, dass die Bundesrepublik Deutschland deutlich mehr FFH-Gebiete melden muss, als bis jetzt geschehen. Solange diese Gebiete nicht in ausreichendem Maße gemeldet worden sind, gilt allerdings bereits jetzt schon ein Bewahrungsgebot für die in Frage kommenden wertvollen Flächen. Der Rat der Europäischen Gemeinschaft hat in seiner Begründung zum Erlass
der FFH-Richtlinie die Zielsetzung klar formuliert: „Zur Wiederherstellung oder Wahrung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und Arten von gemeinschaftlichen Interesse sind besondere Schutzgebiete auszuweisen, um ein zusammenhängendes europäisches Netz zu schaffen Die Umsetzung in der Bundesrepublik Deutschland Deutschland ist seiner Verpflichtung zur umfassenden Meldung der FFH-Gebiete nach wie vor nicht nachgekommen. (Rüge der EU vom 11.09.2001 C-71/99). Immer wieder kommt es vor, dass trotz der naturschutzfachlichen Bewertung Bereiche ausgenommen und nicht gemeldet werden, obwohl sie hierfür geeignet wären und die Vorraussetzungen erfüllen. Oftmals stecken hinter dieser Nichtmeldung bzw. Reduzierung von möglichen Gebieten politische bzw. wirtschaftliche Erwägungen. Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH vom 7.11.2000) dürfen wirtschaftliche Erwägungen bei der Auswahl der Gebiete allerdings keine Rolle spielen!!! Auf einem wissenschaftlichen Bewertungstreffen der EU zur Beurteilung der nationalen Vorschlagslisten, welches vom 5.-7.6.2002 in Den Haag stattfand, ist Deutschland gegenüber allen anderen Mitgliedsstaaten die mit Abstand schlechteste Meldung bescheinigt worden. Lediglich für 16 von 63 Lebensraumtypen (25%) wurde die deutsche Meldung als ausreichend eingestuft, d.h. für drei Viertel (75%) bleibt ein mehr oder weniger umfangreicher Nachmelde- und Korrekturbedarf. Die Umsetzung in Niedersachsen - unserem Bundesland Nach überschlägiger Schätzung von Fachleuten ergibt sich aus dem Grad der Lücken in den Meldelisten allein für Niedersachsen ein Nachmeldebedarf von ca. 150 Gebieten. Die Zahl kann variieren, je nachdem, ob es sich um Neuabgrenzungen, Gebietserweiterungen oder völlig neue Gebiete handelt. Deutschland steuert, nicht unmaßgeblich durch niedersächsische Defizite, auf ein zweites Vertragsverletzungsverfahren beim Europäischen Gerichtshof bzw. auf Kürzungen bei den Strukturhilfemitteln zu, wenn nicht kurzfristig mit weiteren Meldungen von FFH-Gebieten begonnen wird.
Anfrage MdL Brockmann: FFH : Werden Kommunale Gebietswünsche nicht berücksichtigt? hier klicken
Intakte Berge der Wesergebirgskette
|